Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Basis für eine Arbeitsvermittlung sind die von der Agentur für Arbeit und Jobcentern erhältlichen Aktivierungs-
und Vermittlungsgutscheine.
Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie problemlos bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler
bei der Agentur für Arbeit anfordern.
Jeder Arbeitssuchende (ALG I) ab 6 Wochen Arbeitslosigkeit hat Anspruch auf diesen kostenlosen Aktivierungs- und
Vermittlungsgutschein. Beantragt wird dieser Gutschein bei Ihrem zuständigen Arbeitsberater der Agentur für Arbeit.
Jeder Arbeitssuchende (ALG II) kann diesen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von seinem zuständigen Jobcenter
ausstellen lassen.
Sollten Sie dennoch keinen Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben oder keinen mehr
erhalten, zögern Sie nicht, uns trotzdem zu kontaktieren.
Weitere Informationen rund um den AVGS finden Sie hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vermittlungsgutschein